Sofern in Ihrem Vertrag mit der privaten Krankenversicherung Heilpraktikerleistungen enthalten sind, kann die Behandlung bei mir voll oder anteilig erstattet werden (über eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker). Dies gilt ebenso für die Beihilfe und die Postbeamtenkrankenkasse.
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Behandlungskosten über eine Rückerstattung. Ob Ihre Krankenkasse etwas übernimmt und wenn ja, zu welchen Bedingungen, können Sie unter www.osteokompass.de erfahren, oder Sie erfragen es direkt bei Ihrem Versicherer.
In der Regel verlangen die Krankenkassen eine ärtzliche Empfehlung für Osteopathie. Diese kann von jedem Arzt ausgestellt werden und wird dann mit der Rechnung zusammen bei der Krankenkasse eingereicht, die daraufhin die Erstattung einleitet. Denken Sie daher daran, der Krankenkasse auch gleich die Kontodaten zu übermitteln, damit das Geld überwiesen werden kann.